Was verstehen wir unter Musikantenstammtisch, Aufspielen beim Wirt bzw. Hoagarten?
Zunächst einmal ist es öffentliches Musizieren, man kann dort lebendige Volksmusik erleben.
teilnehmen darf jeder, der ein in der Volksmusik gebräuchliches Instrument spielt
unabhängig von Vereins- oder Verbandszugehörigkeit
unabhängig von Zugehörigkeit zu einer Musikantengruppe
es gibt keine Verstärker! (ein leichtes Anheben von sehr leisen Instrumenten ist erlaubt)
es gibt keine Bühne
es wird kein festgelegtes Programm abgespult
Wir beginnen zwar immer um 20 Uhr, ABER: Jeder kommt, spielt und geht, wann er Lust hat
es wird nach Lust und Laune in verschiedensten Besetzungen musiziert
das geht ohne Probe, (fast) ohne Noten, ohne Vorschriften
es darf getanzt werden, wenn es der manchmal zu kleine Platz erlaubt
es darf gesungen werden. Lied- bzw. Texthefte können ausgeliehen werden.
es darf gelacht werden bei den oft köstlichen Liedtexten
man kann nebenher gut essen und trinken
Voraussetzungen für Musikantenstammtische sind:
Um die Volksmusik auch unters Volk zu bringen und nicht nur in den Vereinen zu belassen, suchen wir öffentliche Lokale oder Gaststätten, in denen die Wirtsleute dieses spontane, lebendige Singen und Musizieren wünschen und unterstützen.
Honorare werden nicht gezahlt, dafür hält der Wirt die Sänger und Musikanten zechfrei, sofern die Anzahl der Musikanten in einem vernünftigen Verhältnis zur Anzahl der Gäste steht. Im Idealfall werden die Musikanten von den begeisterten Gästen versorgt.
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